So werden wir auf das beabsichtigte Unheil
für Natur und Landschaften eingestimmt :
(lila Hervorhebungen durch IGLSW)
Kommentar der IGLSW zu den Nachrichten unten :
Wer unsere noch naturnahen Landschaften in seelenlose Maschinenlandschaften verwandelt, der schafft wurzellose Menschen - und das wird rücksichtsloses Verhalten in unserer Gesellschaft verstärken
!
rab
Aus der RHEINPFALZ vom 7. April 2022 :
" Radikaler Umbau in kürzester Zeit
Von Thorsten Knuf,
Berlin
Deutschland schaltet den Turbo
ein
bei der Energiewende. Der Schritt ist überfällig – für
den Klimaschutz
und die nationale Sicherheit.
. . . Im politischen Raum wird sich jetzt jeder drei Mal überlegen, ob er gegen den
Ausbau der Ökostrom-Erzeugung zu Felde zieht. Das gilt auch für Branchen- und
Naturschutzlobbyisten . . . Wer das Gefühl hat, dass schon jetzt Windräder weite
Teile der Landschaft in Deutschland verschandeln, der wird sich an den Gedanken
gewöhnen müssen, dass es in Zukunft noch viel mehr Windräder geben wird.
Solaranlagen werden
schon bald eine neue Normalität . . . "
Ein hoffnungmachender Ansatz:
6. April 2022, ZDF Heute:
Habeck zu "Osterpaket"
" Dann, das muss man zugeben, verändert sich die Landschaft. [...] Das sind allerdings Technologien, die uns jetzt die Freiheit von Putin und von
fossilen Energien ermöglichen. "
" Eckpunktepapier
Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windfenergie an Land "
Herausgegeben in Berlin am 4. April 2022 vom Bundesumweltministerium und vom Bundeswirtschaftsministeriums (Kurzformen) ist die Vorstufe zum
" Wind-an-Land-Gesetz " , welches Minister Habeck schon angekündigt hat.
Dieses und bereits das Eckpunktepapier kündigen Schlimmes für unsere Natur
und Landschaften an !
Seite 5, Punkt 5 des Eckpunkte-Papiers:
5. Landschaftsschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete sollen bei der Planung vollumfänglich
betrachtet und Gebiete für Windenergie dort verstärkt
ausgewiesen werden.
- Innerhalb von Landschaftsschutzgebieten sollen künftig
Windenergieanlagen bereits zugelassen werden können, wenn dies
planerisch vorgesehen ist. Eine zusätzliche Ausnahme nach der
Landschaftsschutzgebietsverordnung oder Befreiung nach § 67
BNatSchG ist dann nicht mehr erforderlich.
- Bis zur Erreichung der Flächenziele sind Windenergieanlagen
innerhalb von Landschaftsschutzgebieten auch außerhalb von für
die Windenergie ausgewiesenen Gebieten zulässig.
- Dies gilt nicht, soweit Landschaftsschutzgebiete zugleich Natura-
2000-Gebiete oder Weltkultur- und Weltnaturerbeflächen sind.